Die ´still-alive GmbH´ - eine realitätsbezogene Fiktion
Unsere fiktive ´still-alive GmbH´, ist ein typisches Kleinstunternehmen, das mit EDV-Produkten handelt und zugehörige Dienstleistungen anbietet. Die Gesellschafter Anton und Bernhard haben sich 2008 für die Selbständigkeit entschlossen und dazu eine GmbH gegründet. Neben den beiden Gesellschaftern, die sich aufgrund ihrer 50%igen Geschäftsanteile nicht selbst bei Ihrer GmbH anstellen können, beschäftigt die GmbH zwei Angestellte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vereinfachte Darstellung einer Jahresbilanz, sprich das Betriebsergebnis der ´still-alive GmbH´ mit einer „schwarzen Null“ am Jahresende. Erlöse, Wareneinsatz und Fixkosten sind natürlich Fiktion, hingegen entsprechen die Personalkosten, Dienstgeberabgaben, sowie die Sozialabgaben und die Einkommenssteuer der Gesellschafter der Realität (siehe Quellenverzeichnis).

Um den, der Mindestkörperschaftsteuer entsprechenden Gewinn auszuweisen (1.750 = 25% von 7.000,-) müssten also die beiden Gesellschafter auf jeweils 3.500 ihres Jahres-Bruttoeinkommens verzichten und sich mit einem Netto-Jahres-Einkommen von 17.942 begnügen. Wenn das den Gesellschaftern, beispielsweise aufgrund persönlich notwendiger Lebenshaltungskosten nicht möglich ist, wird der Gesellschaft 1.750 Euro an Eigenkapital entzogen !
Obwohl es eigentlich offensichtlich ist, möchte ich darauf hinweisen, dass unser fiktives Kleinstunternehmen auch mit einem ausgeglichenen Betriebsergebnis einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag geleistet hat. Alle Rechnungen (Einkauf, Miete, Kredite, Gebühren, etc.) wurden ebenso bezahlt, wie die Gehälter der beiden Angestellten. Darüber hinaus haben sich Anton und Bernhard, Ihres Zeichen Idealisten, wie die meisten Selbständigen in diesem Land, ebenso mit einem bescheidenen Einkommen (Geschäftsführerbezug) begnügt und konnten damit das Jahr ohne Verlust abzuschließen. Dafür wurde kein einziger Euro an Steuermittel beansprucht.
Ein ausgeglichenes Ergbnis, die sogenannte ´schwarze Null´ ist leider zu wenig
Wenn Regierungen eine "schwarze Null" zustande bringen, werden sie bejubelt, wenn ein Kleinstbetrieb, wie unsere ´still-alive GmbH´ das Gleiche vollbringt, gibt es quasi eine ´Strafzahlung´ in der Höhe von 1.750 Euro. Wenn es so etwas wie Steuergerechtigkeit gibt, wurde bei der Mindestkörperschaftsteuer wohl darauf vergessen.
Um auch hier etwaigen Missverständnissen vorzugreifen, ein Wort zum Begriff ´Eigenkapital´ der GmbH. Um eine GmbH überhaupt gründen zu können, benötigt man ein Eigenkapital in der Höhe von 35.000 Euro und davon zumindest die Hälfte in bar. Für unsere ´still-alive GmbH´ bedeutet das, dass Anton und Bernhard als Gesellschafter bei der Gründung ihre privaten Ersparnisse verwendet haben, um damit die Gesellschaft mit Eigenkapital auszustatten.