AUSGEPLÜNDERT - Teil 6

AUSGEPLÜNDERT 06

Rückzahlungen als Hilfe-zur-Selbsthilfe

statt scheibchenweise ein paar tausend Euro aus Corona-Nothilfe Paketen in unbestimmter Höhe.

Ich möchte hier nicht auf alle Details der Corona-Nothilfe Pakete eingehen, die bisher von der Regierung für die österreichischen Betriebe bereitgestellt wurden und aus denen Unternehmer und Unternehmerinnen scheibchenweise ein paar Tausend Euro erhalten oder auch nicht. Wer nämlich die, teilweise recht unklaren Kriterien nicht erfüllt, respektive erfüllen kann, geht zumindest für einen oder mehrere der verschiedenen Hilfszeiträume leer aus.

Soweit ich mich informiert habe, liegt das Maximum an nicht rückzahlbaren Hilfeleistungen bei ca. 7.000 Euro. Wie ich in diesem Artikel bereits ausführlich dargestellt habe, müssen GmbHs in jedem Fall bereits die Mindestkörperschaftsteuer in der Höhe von 1.750 gegenrechnen, die ja spätestens bis Jahresende zu bezahlen ist. Die tatsächliche Hilfe für Kleinst- und Klein-GmbHs wird daher, auch in den günstigsten Fällen kaum die 5.000 Euro-Grenze überschreiten.

Kehren wir am Ende nochmals zurück zu unserer fiktiven ´still-alive GmbH´ und rufen wir uns dazu das Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben in Erinnerung, das dieser Kleinstbetrieb in den Jahren seit seiner Gründung im Jahr 2008 angehäuft hat. Sie brauchen jetzt nicht zurückblättern, es beträgt genau 16.000 per 31.12.2019. Es liegt wohl auf der Hand, dass unserer „still-alive GmbH“ mit der Rückerstattung des Steuerguthabens und damit einer Stärkung ihres Eigenkapitals wesentlich besser geholfen wäre, als mit Corona-Hilfsgeldern in unbestimmter Höhe.

Das wäre dann eine echte ´Hilfe zur Selbsthilfe´, entweder für eine Weiterführung des Betriebes oder zumindest für eine geordnete Stilllegung ohne Konkurs, was wiederum das Risiko einer Pleitewelle minimieren würde.

Verständlicher Weise kann ich nicht beurteilen, wie viele Kleinst- und Klein-GmbHs von einer Rückzahlung ihrer Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben essenziell profitieren würden. Ich gehe aber davon aus, dass damit für mindestens 15.000 - 30.000 GmbHs in Österreich eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals gewährleistet werden könnte.

Sollte ich mit der fiktiven ´still-alive GmbH´ als Blaupause auch etwas übertrieben haben, so schätze ich doch das Volumen für eine Rückzahlung der Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben auf mindestens 200 Millionen.

Diese kleine Initiative wird vielleicht bei unseren Regierungsparteien nicht gleich ´offene Türen einrennen´. Vielleicht findet sich aber kurzfristig die eine oder andere Oppositionspartei für eine parlamentarische Anfrage bezüglich des  aktuellen Umfangs der Körperschaftsteuer-Guthaben aller österreichischen Kleinst- und Klein-GmbHs.

Hilfe innerhalb weniger Tage möglich – ganz ohne Anträge und Formulare

Es wäre naiv anzunehmen, dass diese geschätzten 200 Millionen an bereits einbehaltener Mindestkörperschaftsteuer, die sich per se als Vorauszahlung ´verkleidet´, irgendwo im Finanzministerium ´gebunkert´ wurden und nur auf Abruf warten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Summe der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer als fixe Einnahme in jedem Budget bereits eingeplant ist. Das bedeutet eine Rückzahlung der Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben an die Unternehmen könnte also ebenso nur mit Hilfe eines außerbudgetären Hilfs-Fonds erfolgen.

Im Gegensatz zu den bisherigen Nothilfe-Paketen für Unternehmen, könnte dabei aber sowohl auf eine Antragsstellung als auch auf die WKO als Erfüllungsgehilfen komplett verzichtet werden.

Das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist sicher innerhalb eines Halbtages in der Lage, der Regierung eine Liste mit allen GmbHs zu liefern, die über ein Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben verfügen, natürlich inklusive einer verlässlichen Endsumme und ganz ohne `Wenn und Aber´.

Anhand der ´Performance´, die unsere Regierung in den letzten Wochen gezeigt hat, wäre ein entsprechender Beschluss ebenso innerhalb von 1-2 Tagen möglich und alle Unternehmen hätten dann bereits 1 Woche später einen positiven Bescheid vom Finanzamt in Ihrem Briefkasten.

Es liegt also lediglich am Willen der Regierung, für mehr Steuergerechtigkeit in Österreich zu sorgen.

Ein Aufruf an die politisch Verantwortlichen in diesem Land

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierung !
Sorgen Sie bitte für eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals bei Kleinst- und Klein-GmbHs mit einer Rückerstattung der Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben und machen Sie Schluss mit der Besteuerung von NICHT ERZIELTEN Gewinnen.

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